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Hängetrauma

Leider...

Ein Hängetrauma entsteht durch längeres bewegungsloses Hängen, z.B. in einem Gurtsystem.

Durch die erzwungene aufrechte Körperhaltung sammelt sich Blut, bedingt durch die Schwerkraft, in den herabhängenden Körperteilen.
Der Körper besitzt Regelsysteme, um diesem Phänomen entgegen zu wirken. Ein Teil der Kompensation besteht aus Bewegung oder Körperverlagerung, was allerdings in der aufrecht hängenden Position nicht möglich ist. Durch die ausbleibende Kompensation kann eine unzureichende Durchblutung des Gehirns, mit Schwindel oder Ohnmacht als Folge, entstehen. Im weiteren Verlauf staut sich mehr Blut in den herabhängenden Körperteilen, wodurch ein lebensbedrohlicher Schockzustand eintritt.
Symptome treten ca. nach 20 min auf und können z.B. Blässe, Schwitzen, Kurzatmigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Übelkeit, Blutdruckabfall und/oder Taubheit der hängenden Beine sein.

Nach einer Bergung muss der Verunfallte zunächst eine längere Zeit mit aufrechtem Oberkörper stabilisiert werden, ansonsten kommt es zu einer starken Volumenbelastung des Herz-Kreislaufsystems, mit sauerstoffarmen Blut aus den Extremitäten, sowie eines plötzlichen Anstieg des Blutkaliumspiegels und anderer Stoffe, die zu einer Störung der Kreislaufregulation führen. Die Belastung kann so groß sein, dass der Tod eintritt. In diesem Fall spricht man vom Bergungstod.

Präventiv Maßnahmen sind: die Verwendung eines geeigneten Gurtsystems, das bei freiem Hängen weder die Atmung beeinträchtigt noch die Extremitäten abschnürt, und zusätzliche Schlaufen, zum Abstützen der Beine.

Eine exakte Statistik über Unfallsituationen, in denen sich ein Hängetrauma einstellte, gibt es nicht. Es wird diskutiert, ob das Risiko eines auftretenden Hängetraumas als ‚theoretisches Risiko‘ einzustufen ist.